Die geplante Einzelhandelsfläche soll auf ein verträgliches Maß reduziert werden
Wir nehmen den Auftrag des Stadtrates sehr ernst. In der Debatte zum vierten Eichplatz-Bebauungsplan hörte man trotz aller Kritik war immer wieder, man wollte den Plan schnell beschließen und zur Auslegung kommen, damit die Bürger sich beteiligen und ihre Meinung äußern können. Aber diesmal beschränkt sich die Bürgerinitiative „Mein Eichplatz“ nicht auf die letztlich
folgenlosen sogenannten „Anmerkungen“, sondern wählt eine rechtsverbindliche Art der Beteiligung: ein Bürgerbegehren.
Am 1. Oktober reichten Heidrun Jänchen, Bastian Ebert und Ralph Lenkert den Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens „Für eine lebendige Innenstadt“ im Büro des Oberbürgermeisters ein. Die zentrale Forderung ist die Reduzierung der jetzt zulässigen Einzelhandelsfläche von reichlich 29000 Quadratmeter (entspricht etwa der Goethe-Galerie) auf 15000 Quadratmeter und die
Festschreibung eines Wohnungsanteils von 25 Prozent in den drei neuen Gebäuden. Grundlage dafür war vor allem das Einzelhandelsgutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA). Das geplante Einzelhandelscenter würde drei Viertel seines Umsatzes aus der Innenstadt abziehen. Je nach Branche würden zwischen neun (Lebensmittel) und 39 Prozent (Spielwaren) des derzeitigen Umsatzes dem bestehenden Handel entzogen. Ralph Lenkert verwies bei der Übergabe auf Augsburg, wo man mit hohem finanziellen Aufwand versucht, Innenstadtbereiche wiederzubeleben, die durch Ansiedlung eines Einkaufscenters und die folgenden Geschäftsaufgaben verödeten.
Kritisch sieht die Bürgerinitiative auch die künftige Verkehrsbelastung der Innenstadt von bis zu 7400 zusätzlichen Fahrten am Tag. Wohnungen würden viel weniger Verkehr generieren – und sind im Gegensatz zu Verkaufsfläche in der Stadt Mangelware.
Bastian Ebert wies noch einmal darauf hin, dass es nicht darum gehe, die Bebauung grundsätzlich zu verhindern. Man wolle lediglich, dass nur das gebaut wird, was für die Stadt und ihre Bürger verträglich und nützlich ist. Dazu seien viele Varianten denkbar.
Die Stadtverwaltung hat jetzt vier Wochen Zeit, um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen, das in zwei verschiedenen Formulierungen eingereicht wurde, um juristischen Spitzfindigkeiten aus dem Wege zu gehen. Wenn es zulässig ist, wird etwa ab November die Stimmensammlung beginnen. Etwa 7500 Unterschriften sind nötig, damit das Begehren zustande kommt. Danach kann der Stadtrat entweder einen Beschluss im Sinne des Begehrens fassen oder einen Bürgerentscheid zu diesem Thema ansetzen. Ignoriert werden kann es im Gegensatz zu den Anmerkungen im Auslegungsverfahren jedoch nicht.
Die Bürgerinitiative trifft sich am 16. Oktober um 19 Uhr im Abgeordnetenbüro von Ralph Lenkert (Markt 4), um das weitere Vorgehen zu besprechen und sich auf die Stimmensammlung vorzubereiten. Interessierte Bürger sind herzlich willkommen.
Text des Bürgerbegehrens: Buergerbegehren_Eichplatz4