Der Neubau des Hauptbahnhofes in Stuttgart ist derzeit wohl das meist diskutierte Symbol für Bürgerbeteiligung in Deutschland. In der Debatte um den Bahnhof hört man auch immer wieder das Argument, dass die Bürger doch genügend Zeit gehabt hätten, sich zur Wort zu melden. Tatsächlich gab es auch im Bauverfahren im Stuttgart die Auslegung der Pläne und die Einsprüche der Bürger (um die 60.000) wurden gesammelt und teilweise einbezogen. Der mangelnde Erfolg dieser Maßnahme der sich jetzt im Protest gegen den Bahnhof manifestiert zeigt aber, dass die genutzten Formen der Beteiligung eventuell nicht weit genug gingen.
In Jena sind wir erfreulicherweise noch weit entfernt von einem solchen Stadium der Eskalation und werden es hoffentlich auch weiterhin bleiben. In der Debatte um den Eichplatz fällt im Gegenteil immer wieder das Argument, dass ohnehin noch nichts entschieden würde. Man können später noch über alles reden und die tatsächlichen Bebauungsprojekte kämen erst später.
Wann also ist der richtige Zeitpunkt für die Beteiligung der Bürger?
Geht es nach den Verwaltungsvorschriften wäre wohl die Zeit der Auslegung des Planes die richtige Zeit. In §3 Abs. 2 BauGB ist festgehalten, dass die Entwürfe der Bebauungspläne einen Monat auszulegen sind und in dieser Zeit für die Bürger die Möglichkeit besteht eine Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme ist allerdings unverbindlich. Es gibt keine Gewähr für eine Umsetzung. Auch wenn alle Jenaer fordern würden die Bebauung anders zu regeln – der Stadtrat hat in diesem Verfahren das letzte Wort und muss nicht auf die Bürger hören.
Eine tatsächliche Beteiligung der Bürger wird so nicht garantiert, denn es besteht die Gefahr, dass die Entscheidungsgremien nur Stellungnahmen umsetzen die dem Entwurf des Bebauungsplanes entsprechen. Darüber hinaus erreicht man mit einer solchen Maßnahme nicht alle Bürger sondern nur die Jenaer, die von der Auslegung wissen und Zeit finden sich in der Stadtverwaltung einzufinden um eine Stellungnahme abzugeben.
Stuttgart hat gezeigt, dass die Beteiligung in der Auslegungsphase nicht die gewünschten Resultate erzielt. Dieses Verfahren mag bequem für die Verwaltung sein, von einer wirklichen Beteiligung der Bürger an dem Planungsverfahren ist man damit aber noch sehr weit entfernt. Die Bürger sollten sich daher so früh wie möglich an den planerischen Prozessen beteiligen und vor allem stetig darauf hinweisen, wenn Planung in die falsche Richtung laufen.